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Die Nationalversammlung :
Erklärung für Jugendliche
 

 

Die Abgeordneten

Die Wahl der Abgeordneten

Die Fraktionen

Die Befugnisse der Nationalversammlung

Beschluß von Gesetzen

Kontrolle der Regierungsarbeit

 

Die Nationalversammlung ist eine der beiden parlamentarischen Kammern und bildet gemeinsam mit dem Senat das französische Parlament. Sie wurde  am 17. Juni 1789 gegründet. Nachdem sie in der Folgezeit verschiedene Formen und Namen angenommen hatte, erhielt sie 1946 wieder ihre ursprüngliche Bezeichnung.

Die Abgeordneten

Die Nationalversammlung zählt 577 Abgeordnete, die in allgemeiner und unmittelbarer Wahl gewählt werden. Wahlberechtigt sind dies alle französischen Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; insgesamt sind dies 41,7 Millionen Wählerinnen und Wähler. Jeder Abgeordnete wird in einem Wahlkreis gewählt (es gibt 577 Wahlkreise). Gewählt ist im ersten Wahlgang, wer die absolute Mehrheit, das heißt mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann; und im zweiten Wahlgang, wer die relative Mehrheit, das heißt die meisten Stimmen erhalten hat.

Die Wahl der Abgeordneten

Die Nationalversammlung wird auf 5 Jahre gewählt. Dieses Mandat kann jedoch verkürzt werden, wenn der Präsident der Republik die Nationalversammlung auflöst (was in den Jahren 1962, 1968, 1981, 1986 und 1997 der Fall war).

Die letzte Wahl fand am 10. Juni (1. Wahlgang) und 17. Juni 2007 (2. Wahlgang) statt. Die nächste Wahl muß im Juni 2012 abgehalten werden.

Letzte Wahlen zur Nationalversammlung (Juni 2007)

Die Fraktionen

Die Abgeordneten gehören im allgemeinen Fraktionen an, die die wichtigsten französischen Parteien vertreten. Die derzeitige Zusammensetzung der Nationalversammlung können Sie über diese Website erfahren.

Jeder Abgeordnete ist auch Mitglied eines der sechs ständigen Ausschüsse.

Die Befugnisse der Nationalversammlung

Die Nationalversammlung hat im wesentlichen zwei Befugnisse: Beschluß von Gesetzen und Kontrolle der Regierungsarbeit.

Beschluß von Gesetzen

Gelangen die beiden Kammern beim Beschluß eines Gesetzes zu keiner Einigung, gibt die Nationalversammlung den Ausschlag. Verfassungsänderungen müssen zunächst von der Nationalversammlung und vom Senat getrennt und danach vom Kongreß - der gemeinsamen Tagung der Abgeordneten und Senatoren -mit einer Mehrheit von drei Fünfteln angenommen werden.

Kontrolle der Regierungsarbeit

Zur Kontrolle der Regierungsarbeit stehen jeder Kammer folgende Mittel zur Verfügung: Debatte über Regierungserklärungen, mündliche und schriftliche Anfragen, Einsetzung von Untersuchungsausschüssen oder Informationsgremien. Ferner kann die politische Verantwortung der Regierung (das heißt deren Existenz) vor der Nationalversammlung in Frage gestellt werden. Möglich ist dies entweder bei einer Erklärung zur allgemeinen Politik, bei der der Premierminister beantragt, daß ihm die Nationalversammlung das Vertrauen ausspricht, oder bei einer Abstimmung über einen Mißtrauensantrag, der von mindestens einem Zehntel der Mitglieder der Nationalversammlung einzubringen ist und für dessen Annahme die absolute Mehrheit erforderlich ist.

Die Nationalversammlung hat ihren Sitz im Pariser Palais Bourbon am Seine-Ufer.

 

Ausführlichere Informationen erhalten Sie durch Klicken auf eines der folgenden Themen :

Politische Institutionen Frankreichs [auf deutsch] [auf französisch]

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